Eine barrierefreie Website ist so entwickelt, dass sie auch von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dazu gehören unter anderem eine kontrastreiche Gestaltung, vorlesbare Inhalte, beschreibende Alternativtexte für visuelle Elemente und eine klar gegliederte Menüführung. Rund jede fünfte Person ist auf solche barrierefreien Angebote angewiesen – das entspricht etwa 20 % der Gesamtbevölkerung. Die Art der Barrieren, die im Web auftreten können, ist genauso vielfältig wie die möglichen Einschränkungen der Nutzerinnen und Nutzer.
Häufige Hürden entstehen beispielsweise bei:
- Sehbeeinträchtigungen in unterschiedlichen Ausprägungen
- Eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit
- Hörverlust oder eingeschränktem Hörvermögen
- Geistigen Behinderungen oder sprachlichen Verständnisschwierigkeiten
Ein Beispiel: Menschen mit Sehbehinderungen verwenden Screenreader, um sich Inhalte einer Webseite vorlesen zu lassen. Damit das reibungslos funktioniert, muss der zugrunde liegende Code korrekt strukturiert sein. Personen mit Leseschwächen wiederum benötigen klar gegliederte und visuell gut aufbereitete Texte, um diese erfassen zu können. Aber auch Nutzerinnen und Nutzer ohne diagnostizierte Behinderungen profitieren von einer barrierefreien Gestaltung. Ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen oder Personen mit vorübergehenden Handicaps – etwa durch eine Verletzung – erleben dadurch eine deutlich verbesserte Nutzerfreundlichkeit.
Damit digitale Inhalte wirklich für alle zugänglich sind, muss jedes einzelne Element einer Website barrierefrei konzipiert sein – von der Gestaltung über die Technik bis hin zu den Inhalten.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit im Sinne der BITV 2.0?
Die Abkürzung BITV steht für die „Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung“. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt, um festzulegen, welche technischen Standards öffentliche Stellen in Deutschland einhalten müssen, um digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Die aktuelle Version, bekannt als BITV 2.0, verfolgt das Ziel, digitale Angebote so zu gestalten, dass niemand aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen benachteiligt wird – insbesondere bei der Nutzung von Online-Diensten und Webanwendungen.
Rechtlicher Rahmen der BITV
Die gesetzliche Grundlage für diese Verordnung bildet § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Ursprünglich trat die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung im Jahr 2002 in Kraft und wurde im Jahr 2011 umfassend überarbeitet – seither gilt sie als BITV 2.0. Die jüngste Aktualisierung erfolgte im Mai 2019, bei der zusätzliche Anforderungen sowie verbindliche Umsetzungsfristen in die Verordnung aufgenommen wurden.
Seit dem 23. September 2020 gilt für sämtliche öffentlichen Einrichtungen die verbindliche Pflicht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus müssen diese Stellen eine sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen, in der sie offenlegen, in welchem Umfang ihre digitalen Inhalte zugänglich sind – und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Wer ist zur Umsetzung barrierefreier Webseiten verpflichtet?
Gemäß § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind sämtliche Internetangebote öffentlicher Stellen innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, digitale Barrierefreiheit sicherzustellen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur klassische Behörden, sondern auch Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand mit mindestens 50 % beteiligt ist oder die staatliche Fördermittel erhalten.
Zu den betroffenen Einrichtungen zählen unter anderem:
- Verkehrsbetriebe des öffentlichen Nahverkehrs
- Gesetzliche Krankenkassen und deren Verbände
- Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern
- Gerichte und weitere Einrichtungen des Justizwesens
- Träger der Sozialversicherung
- Industrie- und Handelskammern
- Hochschulen und Universitäten
- Sparkassen
- Kommunale Zweckverbände
Neben staatlichen Institutionen und ihnen gleichgestellten Organisationen rücken künftig auch privatwirtschaftliche Unternehmen in den Fokus. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 in Kraft tritt, werden künftig auch viele Online-Angebote aus dem privaten Sektor gesetzlich zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Dazu zählen insbesondere E-Commerce-Plattformen und Online-Shops, die ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzergruppen ohne Einschränkungen zugänglich machen müssen.
Wann gilt eine Website als barrierefrei?
Eine Website wird dann als barrierefrei eingestuft, wenn Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen– etwa eingeschränktem Sehvermögen, Hörverlust oder motorischen Einschränkungen – sie ohne Hürden nutzen können. Um dies zu gewährleisten, müssen verschiedene Gestaltungs- und Technikstandards eingehalten werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Der Einsatz klar verständlicher, leicht zugänglicher Sprache
- Bereitstellung von Alternativtexten für visuelle und auditive Inhalte
- Bedienbarkeit über die Tastatur, auch ohne Einsatz einer Maus
- Einsatz von Prüfsoftware zur automatisierten Analyse der Zugänglichkeit
Damit eine Website tatsächlich als barrierefrei gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt sind. Diese international anerkannten Richtlinien definieren sowohl technische als auch inhaltliche Anforderungen, um digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.
Eine gängige Methode zur Überprüfung der Barrierefreiheit ist beispielsweise der BITV-Test nach dem Verfahren von BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren). Solche Prüfungen helfen dabei, systematisch festzustellen, ob ein Webangebot den geltenden Standards entspricht – und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt.
Welche digitalen Bestandteile einer Website müssen barrierefrei sein?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) legt nicht nur fest, dass digitale Inhalte zugänglich sein müssen, sondern auch welche konkreten digitalen Anwendungen davon betroffen sind. Die Verordnung umfasst dabei eine Vielzahl von Komponenten, die im Onlinebereich angeboten werden.
Zu den betroffenen Elementen zählen unter anderem:
- Internetseiten
- Interne Netzwerke wie Intranets
- Externe Plattformen wie Extranets
- Eingebettete Inhalte wie PDFs, Videos oder Präsentationen
- Zum Download bereitgestellte Formulare
- Interaktive Funktionen wie Online-Formulare, Bezahlvorgänge oder Authentifizierungsprozesse
- Mobile Applikationen
- Digitale Verwaltungsprozesse
Eine wichtige Erweiterung betrifft die Vorgaben für Bundesbehörden: Diese sind verpflichtet, auch mobile Anwendungen für den internen Gebrauch, also nicht öffentlich zugängliche Apps, barrierefrei zu gestalten. Damit wird sichergestellt, dass digitale Arbeitsmittel auch für Mitarbeitende mit Einschränkungen zugänglich sind – unabhängig davon, ob diese öffentlich genutzt werden oder nicht.
Welche Anforderungen muss eine Website nach der BITV erfüllen, um als barrierefrei zu gelten?
Die Anforderungen an barrierefreie Webangebote lassen sich im Wesentlichen in vier übergeordnete Prinzipien einteilen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Grundsätze bilden das Fundament für die Umsetzung barrierefreier Webinhalte und sind Bestandteil der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Um diese Prinzipien herum gruppieren sich konkrete Richtlinien und messbare Erfolgskriterien, die digitale Barrieren abbauen und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen sollen.
- Wahrnehmbarkeit: Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen erfasst werden können. Dazu zählen zum Beispiel ausreichende Farbkontraste, vergrößerbare Schriftgrößen und skalierbare Layouts, die sich an verschiedene Geräte anpassen lassen. Informationen sollten nicht nur visuell, sondern auch auditiv oder textbasiert bereitgestellt werden – etwa durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen und Inhalte sollten unabhängig vom genutzten Eingabegerät zugänglich sein. Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Einschränkungen müssen Websites ebenso zuverlässig über die Tastatur bedienen können wie über eine Maus. Klar verständliche Seitentitel, präzise Linktexte sowie eine strukturierte Navigation erleichtern die Orientierung. Darüber hinaus sollten Nutzer ausreichend Zeit für Eingaben und Interaktionen erhalten.
- Verständlichkeit: Inhalte müssen in einer Weise präsentiert werden, die leicht zu lesen und zu begreifen ist. Eine logische Seitenstruktur, klar benannte Formularfelder und eine intuitive Menüführung fördern das Verständnis. Zudem kann der Einsatz von Leichter Sprache oder Gebärdensprache dazu beitragen, auch Nutzer mit kognitiven Einschränkungen zu erreichen.
- Robustheit: Websites sollten technisch so umgesetzt sein, dass sie auch mit zukünftigen Technologien kompatibel bleiben. Das betrifft insbesondere die Interoperabilität mit assistiven Hilfsmitteln wie Screenreadern, verschiedenen Browsern oder neuen digitalen Endgeräten. Ziel ist es, dass Inhalte jederzeit zugänglich bleiben – auch wenn sich technologische Standards weiterentwickeln.
Neben den WCAG 2.1, die rund 60 Prüfkriterien definieren, gilt in Europa zusätzlich die Norm EN 301 549, welche weitere 38 Anforderungen für barrierefreie Webinhalte formuliert. Diese bilden zusammen einen umfassenden Katalog an Richtlinien, der beschreibt, welche Merkmale eine digitale Anwendung erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten.
Wer zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet ist, kann sich mithilfe der Prüfliste nach dem BIK-Verfahren (Barrierefrei informieren und kommunizieren) einen klaren Überblick über alle zu beachtenden Kriterien verschaffen. Sie bietet eine praxisnahe Orientierung, um digitale Angebote normgerecht und benutzerfreundlich zu gestalten.
Wie lässt sich eine barrierefreie Website erfolgreich umsetzen?
Wer digitale Barrierefreiheit gewährleisten möchte, sollte diesen Aspekt nicht als nachträgliche Aufgabe betrachten – sondern als integralen Bestandteil der gesamten Website-Entwicklung. Wird die Zugänglichkeit bereits in der Planungsphase systematisch mitgedacht, lassen sich viele Hürden von Beginn an vermeiden. Das reduziert nicht nur den späteren Anpassungsaufwand, sondern spart langfristig auch Kosten, Zeit und personelle Ressourcen.
Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein durchgängiger Qualitätsanspruch, der sämtliche Projektphasen betrifft. Ein ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt deshalb folgende Etappen:
Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird sichergestellt, dass eine Website für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – zugänglich und nutzbar ist.
Konzeptionsphase: Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken
Bereits in der konzeptionellen Planungsphase wird der Grundstein für eine barrierefreie Website gelegt. In dieser Phase stehen Zielgruppenanalyse, Inhaltsstruktur und funktionale Anforderungen im Fokus – allesamt Faktoren, die sich unmittelbar auf die spätere Zugänglichkeit der Seite auswirken. Die frühzeitige Identifikation möglicher Barrieren ermöglicht es, von Beginn an inklusive Lösungen zu entwickeln.
Ein Beispiel: Soll eine interaktive Karte eingebunden werden, ist es sinnvoll, zusätzlich eine barrierefreie Alternative in Form einer tabellarischen Listenansicht bereitzustellen. Generell gilt, dass Inhalte möglichst in mehreren Formaten angeboten werden sollten, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden – etwa durch die Ergänzung von Textinformationen mit unterstützenden Bildern oder Videos. Dabei ist zu prüfen, ob im Projektteam ausreichende Kompetenzen vorhanden sind, um auch multimediale Inhalte barrierefrei umzusetzen, etwa mit Untertiteln, Audiodeskriptionen oder Alternativtexten.
User Journey berücksichtigen
Ein zentrales Werkzeug in dieser Phase ist die Entwicklung sogenannter User Journeys. Dabei werden typische Nutzungsszenarien aus Sicht verschiedener Nutzergruppen simuliert – insbesondere solcher mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Besonderes Augenmerk sollte auf Barrierefreiheit in der Kommunikation gelegt werden. Werden Kontaktmöglichkeiten angeboten, sollten immer mehrere Kanäle zur Verfügung stehen – beispielsweise E-Mail, Telefon und ggf. Chatfunktionen. Wird ausschließlich eine Telefonnummer genannt, werden gehörlose oder schwerhörige Menschen systematisch ausgeschlossen – eine unnötige Hürde, die sich leicht vermeiden lässt.
Darüber hinaus ist eine einheitliche Terminologie innerhalb der gesamten Website essenziell. Eine durchgängige und konsistente Benennung von Menüpunkten, Buttons oder Inhaltsbereichen fördert die Orientierung und hilft allen Nutzenden, sich schnell und sicher durch die Seite zu bewegen.
Designphase: Visuelle Gestaltung im Dienst der Barrierefreiheit
In der Designphase entscheidet sich maßgeblich, wie zugänglich eine Website für unterschiedliche Nutzergruppen wird. Farbgebung, Typografie, Layout und interaktive Elemente haben großen Einfluss darauf, ob eine Seite intuitiv bedienbar und visuell erfassbar ist – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Barrierefreiheit im Corporate Design verankern
Bereits beim Erstellen eines Styleguides sollte Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Der Styleguide bildet die gestalterische Grundlage für alle digitalen Anwendungen – Anpassungen, wie z. B. die Optimierung von Farbkontrasten, lassen sich zu diesem frühen Zeitpunkt mit wenig Aufwand vornehmen. Wer stattdessen erst im Nachhinein reagiert, steht häufig vor komplexeren und kostenintensiveren Änderungen.
Farbkontraste bewusst wählen
Eine sorgfältige Farbauswahl ist essenziell, um sicherzustellen, dass Inhalte für alle Nutzer gut lesbar bleiben – auch für Menschen mit Farbsehschwächen. Ideal sind Farbkombinationen mit hohem Kontrast und flexiblen Kombinationsmöglichkeiten. Für die technische Prüfung empfiehlt sich der Einsatz von Tools wie contrastchecker.com, um die Mindestkontrastwerte gemäß WCAG einzuhalten.
Typografie: Klar, lesbar, zugänglich
Setzen Sie auf gut lesbare Schriftarten ohne übermäßige Verzierungen. Eine Mindestschriftgröße von 16 px sorgt für bessere Lesbarkeit auf allen Geräten. Darüber hinaus sollte ausreichend Zeilenabstand vorgesehen werden, um den Text optisch zu entlasten.
Links und Buttons zugänglich gestalten
Verlinkungen im Fließtext sollten stets zusätzlich unterstrichen werden, damit sie auch für Menschen mit Farbsehschwäche klar erkennbar sind – allein durch Farbe differenzierte Links reichen nicht aus. Buttons wiederum müssen einen deutlichen visuellen Unterschied im Normal-, Hover- und Fokuszustand aufweisen. So lassen sich Interaktionselemente zuverlässig identifizieren und bedienen.
Fokusindikatoren sichtbar machen
Der sogenannte Fokus markiert die aktuell aktive Stelle bei der Tastaturbedienung – ein essenzielles Hilfsmittel für Menschen, die keine Maus nutzen. Dennoch wird der Fokusbereich im Designprozess häufig vergessen oder unzureichend hervorgehoben. Achten Sie darauf, dass der Fokus sich deutlich vom restlichen Farbschema abhebt und nicht etwa mit der Markenfarbe verschmilzt.
Strukturiertes Layout für maximale Übersicht
Ein aufgeräumtes, logisch gegliedertes Layout hilft allen Nutzenden bei der Orientierung. Achten Sie darauf, dass Inhalte klar voneinander abgegrenzt sind und die visuelle Hierarchie nachvollziehbar bleibt. Wichtig ist auch, dass Informationen selbst dann verständlich bleiben, wenn sie nur in Graustufen dargestellt werden – etwa beim Ausdruck oder bei Nutzung eines monochromen Displays.
Entwicklungsphase: Barrierefreiheit im technischen Fundament verankern
Ein barrierefreier Internetauftritt steht und fällt mit dem zugrunde liegenden Code. Ganz gleich, ob ein Content-Management-System wie WordPress genutzt wird oder eine individuelle Lösung – auch das technische Gerüst muss auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Dies betrifft sowohl das gewählte Theme als auch Plugins und Editoren, die zur Inhaltsdarstellung oder -pflege eingesetzt werden.
Editor: Inhalte barrierefrei erfassen
Bei der Wahl des Redaktionssystems ist zu beachten, dass auch die Editierumgebung selbst barrierefrei ist. Im WordPress-Umfeld bietet der Standard-Blockeditor („Gutenberg“) eine solide Grundlage, da die mitgelieferten Standardblöcke im Frontend in der Regel gut zugänglich umgesetzt sind. Vorsicht ist jedoch bei sogenannten Page Buildern oder externen Block-Bibliotheken geboten: Diese erfüllen häufig nicht die notwendigen Standards, etwa hinsichtlich Tastatursteuerung oder Screenreader-Kompatibilität. Bei Erweiterungen über Plugins sollte besonders auf eine semantisch saubere Struktur, verständliche ARIA-Labels und die vollständige Bedienbarkeit via Tastatur geachtet werden.
Theme: Grundgerüst mit Verantwortung wählen
Zahlreiche Themes sind visuell ansprechend, jedoch in Sachen Barrierefreiheit mangelhaft umgesetzt. Innerhalb der WordPress-Theme-Bibliothek lässt sich gezielt nach „Accessibility-Ready“ filtern – ein erstes Indiz für geeignete Vorlagen. Dennoch kann es auch hier Unterschiede geben. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein systematischer Test oder die Prüfung anhand der Kriterien, die im offiziellen WordPress-Handbuch zur Barrierefreiheit definiert sind. Diese orientieren sich an den internationalen Richtlinien WCAG 2.1 auf dem Konformitätsniveau AA.
Plugins: Funktionserweiterung mit Verantwortung
Plugins erweitern die Funktionalität einer Seite – sie müssen jedoch dieselben Zugänglichkeitsstandards erfüllen wie das Grundsystem. Dazu zählen Formulare, Cookie-Hinweise, interaktive Karten oder Galerien. Wenn etwa ein nicht barrierefreier Cookie-Banner die Bedienung blockiert, sind Teile der Webseite für Nutzer mit assistiven Technologien faktisch nicht zugänglich. Deshalb sollte jedes Plugin auf Bedienbarkeit, semantische Struktur und visuelle Rückmeldungen hin geprüft werden.
Barrierefreiheits-Overlays: mehr Schaden als Nutzen
Einige Plugins bieten sogenannte „Zugänglichkeits-Overlays“ an, mit denen Nutzer individuelle Einstellungen wie Farbkontraste oder Schriftgrößen ändern können. Obwohl sie hilfreich erscheinen, beheben sie meist nicht die zugrunde liegenden strukturellen Mängel. Schlimmer noch: Manche greifen negativ in die Bedienlogik ein, z. B. durch fehlerhafte Tab-Indizes oder unzuverlässige Umfärbungen. Branchenorganisationen wie die IAAP warnen daher ausdrücklich vor solchen Lösungen. Sinnvolle Ausnahmen bilden systemseitig unterstützte Einstellungen wie „Dark Mode“ oder „Reduced Motion“, die sich an den Geräteeinstellungen orientieren und serverseitig korrekt umgesetzt sind. Auch hier gilt: Diese Features sollten integrativer Bestandteil der Website sein, nicht über zusätzliche Overlays nachgereicht werden.
Drittanbieter-Inhalte: Zugänglichkeit endet nicht auf der eigenen Seite
Viele Webangebote sind auf externe Inhalte oder Tools angewiesen – etwa Newsletter-Systeme, eingebettete Videos oder Social-Media-Plattformen. Auch hier sollte geprüft werden, ob die genutzten Dienste barrierefreie Optionen bieten, z. B. Alternativtexte für Bilder oder gut strukturierte Formulare. Ein Instagram-Beitrag ohne Textalternative kann eine potenzielle Nutzergruppe bereits vor dem ersten Klick auf die eigentliche Webseite ausschließen. Digitale Barrierefreiheit beginnt also weit vor dem eigentlichen Seitenaufruf – und sie endet nicht mit dem letzten Menüpunkt.
Inhaltsphase: Barrierefreie Inhalte gestalten und zugänglich machen
Neben Struktur und Technik spielt der Inhalt selbst eine zentrale Rolle für eine barrierefreie Website. Alle veröffentlichten Inhalte sollten so aufbereitet sein, dass sie für möglichst viele Menschen verständlich und nutzbar sind – unabhängig von deren körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen.
Texte: Klar, strukturiert und verständlich
Texte sollten leicht zugänglich sein – sprachlich wie formal. Das bedeutet: kurze, klare Sätze, Verzicht auf unnötige Fachbegriffe und eine verständliche Ausdrucksweise, die sich an der Zielgruppe orientiert. Eine sinnvolle Gliederung mit Zwischenüberschriften verbessert die Orientierung auf der Seite – insbesondere für Screenreader-Nutzer*innen. Dabei sollte die HTML-Semantik beachtet werden (H1, H2, H3 usw.), um die Struktur technisch korrekt abzubilden.
Linktexte müssen beschreibend sein und einen klaren Hinweis auf das Ziel des Links geben – Formulierungen wie „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“ sind zu vermeiden. Stattdessen sollten Links eingebettet in sinnvollen Kontext erscheinen, zum Beispiel: „Weitere Informationen finden Sie in unserer [Barrierefreiheits-Richtlinie]“.
Die Vielfalt von Inhaltsformaten kann die Zugänglichkeit zusätzlich verbessern: Texte lassen sich durch erklärende Grafiken, Audiobeiträge oder Videos sinnvoll ergänzen – vorausgesetzt, diese sind ebenfalls barrierefrei aufbereitet.
Bilder: Alternativen bereitstellen
Alle Bilder, die Informationen transportieren, benötigen beschreibende Alternativtexte (Alt-Texte), damit auch sehbehinderte Personen deren Inhalt erfassen können. In WordPress lassen sich diese direkt bei der Bildauswahl oder in der Mediathek einpflegen. Reine Ziergrafiken – also Bilder ohne inhaltliche Relevanz – dürfen bewusst ohne Alt-Text versehen werden, sollten aber technisch korrekt als dekorativ gekennzeichnet sein (z. B. mit alt="" im HTML).
Auch in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder LinkedIn ist die Verwendung von Alt-Texten möglich und sollte aktiv genutzt werden, um konsistente Zugänglichkeit über alle Kommunikationskanäle hinweg sicherzustellen.
Videos: Untertitel und Steuerungsmöglichkeiten
Videos sollten grundsätzlich mit Untertiteln versehen sein, damit gehörlose und schwerhörige Menschen die Inhalte erfassen können. Optimal ist es, wenn diese Untertitel vom Nutzer ein- und ausgeschaltet werden können. Plattformen wie YouTube bieten eine automatische Untertitel-Funktion, deren Ergebnisse jedoch stets manuell geprüft und angepasst werden sollten, um eine gute Qualität sicherzustellen.
Audioinhalte: Mitschriften anbieten
Podcasts oder andere gesprochene Beiträge sollten durch ein vollständiges Transkript ergänzt werden. Dies verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für hörgeschädigte Personen, sondern erleichtert auch die Navigation im Inhalt, etwa durch Suchfunktionen. Zudem können Nutzer*innen den Inhalt erfassen, ohne das Audio anhören zu müssen – beispielsweise in lärmsensiblen Umgebungen oder beim parallelen Arbeiten.
Nachhaltige Barrierefreiheit und Schulungen: Kontinuität sichern
Barrierefreiheit endet nicht mit dem Launch einer Website – sie ist ein fortlaufender Prozess. Damit digitale Angebote dauerhaft für alle Menschen zugänglich bleiben, müssen auch nachträglich eingepflegte Inhalte, Updates und Erweiterungen den geltenden Standards entsprechen.
Redaktion schulen und befähigen
Ein zentrales Element ist die redaktionelle Pflege der Website. Damit neu veröffentlichte Inhalte barrierefrei gestaltet sind, empfiehlt es sich, die zuständigen Personen entsprechend zu schulen. Redakteur*innen sollten mit grundlegenden Prinzipien wie barrierefreier Textgestaltung, sinnvoller Bildbeschriftung (Alt-Texten) und semantisch korrekter Inhaltsstruktur vertraut sein. So kann eine hohe inhaltliche Qualität langfristig sichergestellt werden.
Styleguide als verbindliche Grundlage
Ein konsistenter Styleguide, der barrierefreie Design- und Strukturvorgaben enthält, dient dabei als Leitfaden. Neue Seiten oder Funktionen sollten sich daran orientieren, um eine gleichbleibende Zugänglichkeit über die gesamte Website hinweg zu gewährleisten – unabhängig davon, wer Inhalte erstellt.
Technische Wartung mit Weitblick
Nicht nur neue Inhalte, auch technische Änderungen können die Barrierefreiheit beeinflussen. Updates von Themes, Plugins oder Content-Management-Systemen können unbemerkt neue Hürden einführen. Daher ist es ratsam, regelmäßig – idealerweise einmal pro Jahr – eine umfassende Barrierefreiheitsprüfung durchzuführen. Dabei lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen und beheben.
Barrierefreiheitserklärung aktuell halten
Im Rahmen der Wartung sollte auch die Barrierefreiheitserklärung überprüft und aktualisiert werden. Sie informiert Nutzer*innen transparent darüber, inwieweit die Website den geltenden Standards entspricht, und benennt etwaige bestehende Einschränkungen oder Kontaktmöglichkeiten für Feedback.
Wie beurteilt man die Barrierefreiheit einer Website?
Die Bewertung der Barrierefreiheit einer Website erfordert sowohl technische Hilfsmittel als auch menschliches Fachwissen. Zwar gibt es automatisierte Tools, die erste Hinweise auf bestehende Barrieren liefern können – eine vollständige und fundierte Prüfung kann jedoch nicht allein automatisiert erfolgen. Besonders bei komplexeren Aspekten wie der Nutzung von ARIA-Rollen ist Erfahrung und Detailkenntnis erforderlich.
Automatisierte Tests als Einstieg
Ein nützlicher Einstieg ist der Einsatz von Tools wie WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool). Dieses browserbasierte Tool analysiert die Struktur einer Website und weist auf potenzielle Barrieren hin – etwa fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme oder fehlerhafte HTML-Strukturen. Es visualisiert Fehler direkt auf der Seite und liefert zusätzliche Erklärungen zu den gefundenen Problemen.
Dabei ist jedoch zu beachten:
- Automatisierte Tools erkennen nicht alle Barrieren.
- Sie sollten als Unterstützung verstanden werden, nicht als alleinige Prüfmethode.
- Die Möglichkeit zur Filterung von Fehlergruppen kann helfen, gezielter zu arbeiten.
Eine Übersicht über empfehlenswerte Tools und Testmethoden findet sich auch im Handbook des WordPress Accessibility Teams.
Umfassende Prüfung durch den BIK-BITV-Test
Für eine professionelle und zuverlässige Beurteilung empfiehlt sich der BIK-BITV-Test, der auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 durchgeführt wird. Dabei werden bis zu 98 Prüfschritte abgearbeitet, die auf den Richtlinien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) basieren.
Merkmale des BIK-BITV-Tests:
- Durchführung durch offizielle Prüfstelle
- Bewertung einzelner Seiten und Funktionalitäten
- Ergebnis: „konform“ oder „nicht konform“
- Bei erfolgreichem Test: Vergabe des „BIK BITV-konform“-Prüfzeichens, das auf der Website eingebunden werden darf
Diese Prüfung bietet eine rechtssichere Grundlage, insbesondere für öffentliche Stellen und Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit.
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website?
Die Umsetzung von Barrierefreiheit im Web ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für viele Institutionen – sie bringt auch zahlreiche strategische Vorteile mit sich:
- Reichweite erhöhen: Barrierefreie Websites sind für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen besser zugänglich. Durch den Abbau digitaler Barrieren kann eine größere Zielgruppe angesprochen werden – darunter auch ältere Menschen und Nutzer mit temporären Einschränkungen. Dies bedeutet mehr potenzielle Kundinnen und Kunden für Ihr Angebot.
- Verbesserte Usability: Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch für alle anderen Nutzer leichter bedienbar. Klare Strukturen, verständliche Sprache und einfache Navigation schaffen ein positives Nutzererlebnis und senken die Absprungrate. Barrierefreiheit steigert somit direkt die Benutzerfreundlichkeit Ihres Webauftritts.
- Positive Auswirkungen auf SEO: Viele Anforderungen der Barrierefreiheit – wie semantisch korrektes HTML, aussagekräftige Linktexte oder Alt-Texte für Bilder – verbessern auch die Auffindbarkeit Ihrer Website in Suchmaschinen. Eine barrierefreie Website wird dadurch häufiger und besser in den Suchergebnissen platziert.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Öffentliche Stellen sowie bestimmte Unternehmen sind durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Durch frühzeitige Investitionen in ein barrierefreies Webangebot lassen sich rechtliche Risiken und mögliche Sanktionen vermeiden.
Fazit
Barrierefreiheit im Web ist längst kein optionales Extra mehr, sondern ein zentraler Bestandteil moderner, nutzerfreundlicher und gesetzeskonformer Webangebote. Wer Barrierefreiheit bereits in der Konzeption und Gestaltung berücksichtigt, schafft nicht nur einen Zugang für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen –, sondern profitiert auch von einer besseren Nutzererfahrung, größerer Reichweite, positiverer Außenwirkung und verbessertem Suchmaschinenranking. Entscheidend ist, Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt zu sehen, sondern als fortlaufenden Prozess, der alle Beteiligten – von Design über Entwicklung bis zur Redaktion – einbindet. So entsteht eine nachhaltige, inklusive digitale Präsenz, die langfristig überzeugt.