NISG 2026 und .at-Domains: Was Domain-Inhaber ab Oktober 2026 wissen müssen

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben für die Verwaltung von .at-Domains. Das NISG 2026 verpflichtet Registrierungsstellen und Registrare dazu, korrekte und vollständige Domain-Inhaberdaten sicherzustellen. 

Stand der Informationen: August 2026


Was ändert sich für Domain-Inhaber und was sollten Kunden von Webwide jetzt beachten?

oesterreich-flagge-mit-richterhammerMit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) setzt Österreich die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht um.

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und hat auch konkrete Auswirkungen auf die Domainbranche.

Für die österreichische Domain-Registrierungsstelle nic.at bedeutet das unter anderem neue Anforderungen an die Erfassung und Überprüfung von Domain-Inhaberdaten. Deshalb treten zum gleichen Zeitpunkt neue Allgemeine Geschäftsbedingungen von nic.at in Kraft.

Als Domain-Provider und Nic.at Registrar informieren wir unsere Kunden frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen und erklären Ihnen in diesem informativen Blogartikel, was diese in der Praxis bedeuten.

Für Inhaber einer .at-Domain ist vor allem eine Frage wichtig:

  • Sind die bei der Domain hinterlegten Inhaberdaten vollständig, korrekt und erreichbar?

---> Neben Name, Anschrift und E-Mail-Adresse wird künftig auch eine Telefonnummer benötigt.

Dabei gibt es eine wichtige Entwarnung: Nicht alle Domain-Inhaber müssen ab dem 1. Oktober 2026 automatisch Unterlagen zur Verifizierung einreichen. Eine konkrete Verifizierung wird nach den aktuellen Informationen von nic.at insbesondere dann verlangt, wenn bei der Überprüfung der Daten Unstimmigkeiten festgestellt werden.


Was ist das NISG 2026?

weltkarte-mit-einer-lupe-die-auf-oesterreich-zeigtDas NISG 2026 ist das österreichische Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Ziel der europäischen Regelungen ist es, das Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen zu erhöhen.

Für die Domainbranche ist insbesondere Artikel 28 der NIS2-Richtlinie relevant. Dieser verpflichtet unter anderem Domain-Registrierungsstellen und Registrare dazu, vollständige und korrekte Domain-Registrierungsdaten sicherzustellen.

Das NISG 2026 führt diese Anforderungen in Österreich in nationales Recht über.

Für Domain-Inhaber bedeutet das: Die Daten, die einer Domain zugeordnet sind, müssen korrekt und vollständig sein. Zudem müssen Domain-Inhaber bei einer entsprechenden Aufforderung an der Überprüfung dieser Daten mitwirken.


Was ändert sich bei .at-Domains ab 1. Oktober 2026?

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Domain-Inhaberdaten, deren Verifizierung und die Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

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Eine Telefonnummer wird Pflicht

Bisher wurden bei nic.at unter anderem folgende Inhaberdaten erfasst:

  • vollständiger Name beziehungsweise bei juristischen Personen zusätzlich der Rechtsformzusatz
  • Postanschrift
  • E-Mail-Adresse

Mit dem NISG 2026 kommt die Telefonnummer hinzu. Bei Neuregistrierungen ist sie ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend. Bei bestehenden .at-Domains muss eine Telefonnummer ergänzt werden, wenn bislang keine hinterlegt ist.

Für Webwide-Kunden bedeutet das: Prüfen Sie rechtzeitig, ob bei Ihren .at-Domains eine aktuelle Telefonnummer hinterlegt ist.

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Die neuen Vorgaben gehen über die reine Speicherung von Kontaktdaten hinaus.

nic.at und die zuständigen Registrare müssen Verfahren zur Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Domain-Inhaberdaten etablieren.

Wenn ein Domain-Inhaber zur Verifizierung aufgefordert wird, besteht deshalb eine Mitwirkungspflicht.

Der Domain-Inhaber muss dann entweder:

  • nachweisen, dass die bereits hinterlegten Daten korrekt sind, oder
  • falsche beziehungsweise unvollständige Daten korrigieren und anschließend deren Richtigkeit nachweisen.


Wichtig: Nicht jeder Domain-Inhaber muss automatisch Unterlagen einreichen

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Nach den aktuellen Informationen von nic.at werden nicht alle Domain-Inhaber ab dem 1. Oktober 2026 automatisch zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert. Vielmehr werden die Daten überprüft. Werden dabei keine Unstimmigkeiten festgestellt, besteht zunächst kein Anlass für eine zusätzliche Verifizierung.

Für Webwide-Kunden bedeutet das: Solange keine Aufforderung zur Verifizierung eingeht, müssen Domain-Inhaber keine Unterlagen an nic.at übermitteln.


Wie läuft die Verifizierung einer .at-Domain ab?

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Der genaue Ablauf hängt davon ab, wo die Domain verwaltet wird.

Domain ist über einen Registrar oder Internet Service Provider verwaltet

Wurde die .at-Domain über einen Registrar beziehungsweise Internet Service Provider registriert, wird zunächst dieser Kontakt zum Domain-Inhaber aufnehmen.

Kann der Registrar die Daten innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgreich verifizieren, kontaktiert nic.at den Domain-Inhaber zusätzlich direkt.


Für Webwide-Kunden bedeutet das: Wenn Sie eine entsprechende Aufforderung von uns erhalten, sollten Sie diese bitte innerhalb der angegebenen Frist bearbeiten und die geforderten Daten beziehungsweise Nachweise bereitstellen.

webhosting-zentrumDomain direkt bei nic.at registriert

Wird eine .at-Domain direkt bei nic.at verwaltet, erfolgt die Kontaktaufnahme unmittelbar durch nic.at.

Welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Situation ab. Nic.at nennt beispielsweise für natürliche Personen Identitäts- und Adressnachweise.

Bei juristischen Personen können unter anderem Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszüge sowie ein Adressnachweis erforderlich sein.


Welche Fristen gelten bei einer Verifizierungsaufforderung?

Für Domain-Inhaber besonders relevant ist der konkrete zeitliche Ablauf.

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Schritt 1: Erste Frist – 14 Tage

Nach der ersten Aufforderung stehen 14 Tage zur Verfügung, um die Daten zu vervollständigen beziehungsweise die erforderlichen Nachweise einzureichen.

Schritt 2: Letzte Aufforderung – weitere 7 Tage

Wird die erste Frist nicht erfolgreich genutzt, folgt eine weitere Aufforderung mit einer letzten Frist von 7 Tagen.

Damit stehen insgesamt 21 Tage für die erfolgreiche Verifizierung zur Verfügung.

Schritt 3: serverHold nach 21 Tagen

Ist die Verifizierung nach Ablauf der 21 Tage weiterhin nicht erfolgreich, kann nic.at die Domain im DNS deaktivieren und den Status serverHold setzen. Die Domain ist dann technisch nicht mehr erreichbar.

Damit können beispielsweise:

  • die Website
  • E-Mail-Adressen und
  • weitere Dienste, die über die Domain erreichbar sind,
    ausfallen.

Wichtig ist jedoch!: Die Domain ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig widerrufen und der Domainvertrag ist noch nicht aufgelöst.


Was passiert nach dem serverHold?

Auch nach dem Setzen von serverHold besteht noch eine Möglichkeit, die Domain zu retten.

Ab diesem Zeitpunkt haben Domain-Inhaber weitere 30 Tage, um die erforderlichen Daten zu korrigieren, zu vervollständigen und/oder die geforderten Nachweise zu erbringen.

Wird die Verifizierung innerhalb dieser 30 Tage erfolgreich abgeschlossen, hebt nic.at den Status serverHold wieder auf und die Domain wird erneut im DNS eingetragen.

Website und E-Mail können dann wieder erreichbar sein.


Was passiert, wenn die Verifizierung weiterhin nicht erfolgt?

Wird auch innerhalb der zusätzlichen 30 Tage keine erfolgreiche Verifizierung erreicht, kann nic.at die Domain widerrufen.

Das bedeutet, dass der Domainvertrag aufgelöst wird. Laut den aktuellen Informationen von nic.at wird die Domain anschließend nach ungefähr acht Wochen gelöscht und kann danach wieder nach dem Prinzip „First come, first served“ neu vergeben werden.

Das bedeutet für Domain-Inhaber:

  • Eine Verifizierungsaufforderung sollte keinesfalls ignoriert werden – selbst dann nicht, wenn die eigenen Daten tatsächlich korrekt sind.
  • Denn die Mitwirkung an der Verifizierung ist eine eigenständige Pflicht.

Nic.at weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Domain auch dann verloren gehen kann, wenn die hinterlegten Daten eigentlich korrekt und vollständig sind, aber die erforderliche Mitwirkung nicht beziehungsweise zu spät erfolgt.


serverHold und clientHold: Was ist der Unterschied?

rechter-pfeil-rot-halbschattenIm Zusammenhang mit den neuen Regelungen tauchen zwei technische Domain-Status auf.

serverHold

serverHold wird von nic.at im Zusammenhang mit einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Verifizierung beschrieben.

Nach insgesamt 21 Tagen ohne erfolgreiche Verifizierung kann die Domain aus dem DNS genommen werden.

Die Domain und dahinterliegende Dienste sind dann technisch nicht erreichbar. Es besteht anschließend noch eine 30-tägige Möglichkeit, die Verifizierung nachzuholen.


clientHold

Ab dem 1. Oktober 2026 wird außerdem der Status clientHold eingeführt.

Ein Registrar kann diesen Status in bestimmten Ausnahmefällen setzen, beispielsweise wenn:

  • die Domain-Inhaberdaten offensichtlich grob unrichtig sind,
  • die Daten zwar unrichtig sind, eine Berichtigung aber absehbar nicht möglich ist, oder
  • der Delegationsvertrag für die Domain nicht wirksam zustande gekommen ist.

clientHold und serverHold sind daher nicht dasselbe und sollten nicht miteinander verwechselt werden.


Was ändert sich bei der .at-WHOIS-Datenbank?

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Auch bei den öffentlich sichtbaren Domaininformationen gibt es Änderungen.

Bei Privatpersonen werden die Inhaberdaten aufgrund der DSGVO weiterhin nicht öffentlich angezeigt.

Bei juristischen Personen, beispielsweise Unternehmen oder Vereinen, werden die Inhaberdaten hingegen weiterhin veröffentlicht.

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen dabei auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse veröffentlicht werden.

Nic.at empfiehlt Unternehmen deshalb, bei den Domain-Inhaberdaten möglichst allgemeine Kontaktdaten zu verwenden.

Statt einer persönlichen Adresse wie:

vorname.nachname@unternehmen.de

kann beispielsweise eine allgemeine Adresse wie:

office@unternehmen.de

sinnvoll sein.

Entsprechend empfiehlt sich bei der Telefonnummer eine allgemeine Unternehmensnummer anstelle einer persönlichen Durchwahl, sofern dies zur jeweiligen Organisation passt.


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Die Faxnummer entfällt

Eine weitere Änderung, ist, dass die Faxnummer bei den nic.at-Domain-Inhaberdaten vollständig entfällt.

Bei Neuregistrierungen kann keine Faxnummer mehr eingetragen werden.

Bei bestehenden Domains werden vorhandene Faxnummern von nic.at nach deren Angaben gelöscht.

Für die Domainverwaltung bedeutet das, dass künftig insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer relevant sind.


Was bedeuten die neuen nic.at-AGB?

Aufgrund des NISG 2026 muss nic.at ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.

Die neue AGB-Version 4.0 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Nic.at stellt sowohl die neue Version als auch einen Dokumentenvergleich zur Verfügung.

Die Änderungen bilden unter anderem die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Domain-Inhaberdaten und deren Verifizierung ab.

Domain-Inhaber sollten daher die neuen AGB zur Kenntnis nehmen, insbesondere wenn sie .at-Domains verwalten.


Was sollten Inhaber von .AT Domains jetzt tun?

Für die meisten Domain-Inhaber besteht kein Grund zur Panik. Trotzdem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die eigenen Domain-Daten zu überprüfen.


Unsere Checkliste für .at-Domain-Inhaber

  1. Prüfen Sie den Domain-Inhaber
    Ist die richtige Person beziehungsweise das richtige Unternehmen als Inhaber eingetragen?
  2. Prüfen Sie die Anschrift
    Ist die aktuelle Postanschrift hinterlegt?
  3. Prüfen Sie die E-Mail-Adresse
    Ist die hinterlegte Adresse erreichbar und wird sie regelmäßig überwacht?
  4. Prüfen Sie die Telefonnummer
    Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Telefonnummer Bestandteil der erforderlichen Domain-Inhaberdaten.
  5. Prüfen Sie bei Unternehmen die verwendeten Kontaktdaten
    Da E-Mail-Adresse und Telefonnummer juristischer Personen künftig öffentlich in der nic.at-WHOIS-Datenbank erscheinen müssen, sollten Unternehmen überlegen, ob allgemeine Kontaktdaten verwendet werden sollten.
  6. Reagieren Sie auf Verifizierungsaufforderungen
    Sollten Sie von Ihrem Provider oder – abhängig von der Verwaltung Ihrer Domain – von nic.at zur Verifizierung aufgefordert werden, beachten Sie unbedingt die angegebene Frist.


Was bedeutet das speziell für Webwide-Kunden?

globus-haekchen-symbol-im-comic-stilAls Domain-Inhaber müssen Sie nicht automatisch am 1. Oktober 2026 sämtliche Dokumente einreichen.

Entscheidend ist vielmehr, dass Ihre Domain-Inhaberdaten korrekt und vollständig sind und dass Sie über die hinterlegten Kontaktdaten erreichbar sind.

Sollte für Ihre .at-Domain eine Verifizierung erforderlich werden, erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung. Wenn Ihre Domain über einen Registrar verwaltet wird, ist dieser zunächst der Ansprechpartner für die Verifizierung.

Nic.at beschreibt ausdrücklich, dass Domain-Inhaber die angeforderten Daten und Nachweise an ihren Registrar beziehungsweise Provider übermitteln sollen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zu einer möglichen Verifizierungsaufforderung, sondern prüfen Sie Ihre Daten bereits jetzt.


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Vorsicht vor gefälschten Verifizierungsanfragen

Die neuen gesetzlichen Anforderungen können auch für Phishing-Versuche ausgenutzt werden.

Nicht jede E-Mail, die eine angebliche „NIS2-Verifizierung“ oder „Domain-Verifizierung“ verlangt, muss tatsächlich von Ihrem Registrar oder von nic.at stammen.


Prüfen Sie deshalb bei unerwarteten Nachrichten insbesondere:

  • Wer ist der tatsächliche Absender?
  • Wohin führt ein Link?
  • Werden ungewöhnliche Zahlungen verlangt?
  • Werden Zugangsdaten abgefragt?
  • Passt die Aufforderung zu Ihrer tatsächlich registrierten Domain?

Bei Unsicherheit sollten Sie nicht auf Links in einer verdächtigen E-Mail klicken, sondern den bekannten offiziellen Kontaktweg Ihres Providers nutzen.


FAQ zum NISG 2026 und .at-Domains


Muss ich meine .at-Domain am 1. Oktober 2026 verifizieren?

Nein, nicht automatisch. Nach den aktuellen Informationen von nic.at werden nicht alle Domain-Inhaber zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert. Eine Verifizierung wird insbesondere dann verlangt, wenn bei der Überprüfung der Daten Unstimmigkeiten festgestellt werden.

Muss ich eine Telefonnummer hinterlegen?

Ja. Die Telefonnummer wird Bestandteil der erforderlichen Domain-Inhaberdaten. Bei Neuregistrierungen ist sie ab dem 1. Oktober 2026 Pflicht. Bei bestehenden Domains muss sie ergänzt werden, wenn bisher keine Telefonnummer hinterlegt wurde.

Welche Daten müssen aktuell sein?

Zu den relevanten Inhaberdaten gehören insbesondere der vollständige Name beziehungsweise bei juristischen Personen der entsprechende Rechtsformzusatz, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und künftig auch die Telefonnummer.

Welche Nachweise muss ich einreichen?

Das hängt vom konkreten Fall und davon ab, wer die Domain verwaltet. Für natürliche Personen nennt nic.at beispielsweise Identitäts- und Adressnachweise. Für juristische Personen können unter anderem Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszüge sowie Adressnachweise erforderlich sein. Bei Domains über einen Registrar erfahren Sie von diesem, welche Nachweise konkret benötigt werden.

Wie viel Zeit habe ich für eine Verifizierung?

Nach der ersten Aufforderung stehen 14 Tage zur Verfügung. Danach kann eine weitere Aufforderung mit einer letzten Frist von 7 Tagen erfolgen. Nach insgesamt 21 Tagen kann die Domain bei weiterhin nicht erfolgreicher Verifizierung auf serverHold gesetzt werden.

Was bedeutet serverHold?

Die Domain wird aus dem DNS genommen. Website, E-Mail und andere dahinterliegende Dienste sind dann technisch nicht erreichbar. Die Domain ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht endgültig widerrufen. Anschließend bleiben weitere 30 Tage, um die Verifizierung erfolgreich abzuschließen.

Kann ich meine Domain nach serverHold noch retten?

Ja. Wird die Verifizierung innerhalb der zusätzlichen 30 Tage erfolgreich abgeschlossen, kann nic.at den serverHold-Status aufheben und die Domain wieder in das DNS aufnehmen.

Was passiert, wenn ich überhaupt nicht reagiere?

Wird die Verifizierung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgreich abgeschlossen, kann nic.at die Domain widerrufen und den Domainvertrag auflösen. Die Domain kann anschließend gelöscht und später wieder neu vergeben werden.

Werden meine Kontaktdaten öffentlich sichtbar?

Bei Privatpersonen werden die Inhaberdaten weiterhin nicht öffentlich angezeigt. Bei juristischen Personen werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer ab dem 1. Oktober 2026 zusätzlich veröffentlicht.

Was passiert mit meiner bisherigen Faxnummer?

Faxnummern entfallen bei nic.at vollständig. Bei Neuregistrierungen können sie nicht mehr angegeben werden; bestehende Faxnummern werden laut nic.at gelöscht.

Wo finde ich das offizielle FAQ von nic.at?

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Das vollständige und laufend aktualisierte FAQ von nic.at zu NIS2 und NISG 2026 finden Sie direkt auf der Website der österreichischen Domain-Registrierungsstelle:

Offizielles nic.at-FAQ zu NIS2 und NISG 2026

Die aktuellen nic.at-AGB und den Dokumentenvergleich finden Sie hier:

nic.at – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die aktuellen nic.at-AGB sowie die offiziellen Informationen von nic.at. Bei Änderungen der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sollte dieser Beitrag entsprechend aktualisiert werden.


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